Warum WERTGARANTIE?
Als Spezialversicherer mit über 55 Jahren Erfahrung in Versicherungsschutz, Werterhalt und Reparatur von Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und mobilen Geräten wie Smartphones, bietet WERTEGARANTIE ihren Kunden immer das beste Produkt, den besten Service und die beste Leistung. Heute profitieren mehr als 6 Millionen Kunden der Unternehmensgruppe in Deutschland und europaweit von unseren umfassenden und maßgeschneiderten Lösungen – und sind mehr als zufrieden mit unserer Arbeit. Eine Kundenbefragung des unabhängigen Testinstituts TÜV Rheinland AG ergab die Schulnote 1,62 für unseren Service. Und 98 % der Kunden würden WERTEGARANTIE jederzeit weiterempfehlen. Für WERTEGARANTIE ist das eine wichtige Bestätigung ihrer Arbeit und gleichzeitig ein großer Ansporn, auch in Zukunft das Leben ihrer Kunden jeden Tag ein bisschen bequemer zu machen.
Was ist bei Smartphones versichert?
Unser Komplettschutz sichert Sie bei folgenden Schäden und den daraus entstehenden Kosten ab:
- Sturz- und Fallschäden
- Displayschäden
- Akkudefekte und -verschleiß
- Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
- Verschleiß, Abnutzung, Alterung
- Unsachgemäße Handhabung
- Fahrlässigkeit
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
- Material- und Produktionsfehler
- Bei Folgeschäden zusätzlich bis zu 300 EUR Ersatzleistung bei z.B. versengte oder zerrissener Kleidung oder Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen
- Arbeitslohn, Ersatzteile und Versandkosten
Der Komplettschutz mit Premium-Option leistet darüber hinaus zusätzlich bei:
- Diebstahl
- Missbrauch von Zahlungsdaten
- Missbrauch von Shopping Apps nach Diebstahl des versicherten Gerätes
- Betrug beim Online Shopping
Was ist bei Elektrogeräten versichert?
Unser Komplettschutz sichert Sie bei folgenden Schäden und den daraus entstehenden Kosten ab:
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
- Verschleiß/Abnutzung, Alterung
- Fall-/Sturzschäden, Unfall
- Fahrlässigkeit
- unsachgemäße Handhabung
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
- Wasser, Feuchtigkeit
- Implosion/Explosion, Blitzschlag
- Motor- und Lagerschäden
- Glaskeramik-Bruch
- Verkalkung, Verstopfung
- Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und (Wasch-) Trockner
- TV-Geräte- und SAT-Receiver-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates, inklusive An- und Abfahrtskosten bis maximal 79 EUR je Schadenfall
- Bei Folgeschäden zusätzlich bis zu 300 EUR Ersatzleistung bei z.B. versengter oder zerrissener Kleidung oder Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen
- Arbeitslohn, Ersatzteile und Versandkosten
Der Komplettschutz mit Premium-Option leistet darüber hinaus zusätzlich bei:
- Diebstahl
- Missbrauch von Zahlungsdaten
- Missbrauch von Shopping Apps nach Diebstahl des versicherten Gerätes
- Betrug beim Online Shopping
- Hörgeräte-Verlust
Was ist nicht versichert?
- Schäden die bereits vor Vertragsschluss bestanden
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden, die die Funktion der Sache nicht beeinträchtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- Schäden, die unter die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Händlers fallen
- Geräte mit einem Kaufpreis über 10.000 EUR
- Smartphones mit einem Kaufpreis über 1.800 EUR
- Fahrräder mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 4.000 EUR
- E-Bikes/Pedelecs mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 6.000 EUR (Höchstentschädigungsleistung pro Schadenfall inkl. Schloss bzw. des versicherten Akkus 6.000 EUR)
- S-Pedelecs
Wie lange nach dem Kauf kann ich die Versicherung abschließen?
Es gibt keine Begrenzung für gebrauchte Geräte, Fahrräder oder E-Bikes/Pedelecs. Sie können die Versicherung für jedes Gerät, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec abschließen, egal wie alt es ist. Smartphones, die älter als 12 Monate sind, gelten bei uns als Gebrauchtgerät und haben eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz greift. Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs die älter als 12 Monate sind können nur im Tarif Variante A versichert werden.
Gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs können ausschließlich über unsere Fachhändler versichert werden.
Wann und wie kann ich kündigen?
Die Geräte-, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec-Versicherung läuft 12 Monate. Die Smartphoneversicherung läuft 24 Monate. Danach verlängert sich der Schutz jeweils um 12 Monate, es sei denn, Sie kündigen den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Kündigung können Sie jederzeit über unser Kundenportal oder in Textform an kunde@wertgarantie.com aussprechen.
Was passiert, wenn ein Schaden/Diebstahl eintritt?
Für Smartphones, Notebooks, Tablets, Smartwatches und Konsolen können Sie unsere einfache und unkomplizierte Online-Schadensabwicklung nutzen. Melden Sie den Schaden in unserem Kundenportal, anschließend erhalten Sie ein kostenloses Versandetikett, um das Gerät zur Reparatur einzusenden. Autorisierte Techniker reparieren Ihr Gerät und innerhalb weniger Werktage sollten Sie Ihr funktionierendes Gerät wieder in den Händen halten.
Bei allen anderen Geräten, Fahrrädern oder E-Bikes/Pedelecs wenden Sie sich entweder an einen WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe oder melden den Schaden im Kundenportal und unser Kundenservice wird sich schnellstmöglich um die Abwicklung Ihrer Reparatur kümmern.
Im Fall eines Diebstahls nutzen Sie die Online-Diebstahlmeldung im Kundenportal. Dazu benötigen wir eine kurze schriftliche Beschreibung des Tathergangs und einen schriftlichen Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Handelt es sich um ein Smartphone benötigen wir zusätzlich einen Beleg über die SIM-Kartensperrung Ihres Anbieters. Handelt es sich um ein Fahrrad oder E-Bike/Pedelec müssen Sie außerdem einen Diebstahlbericht von WERTGARANTIE ausfüllen inkl. Angabe der Rahmennummer und bei E-Bike/Pedelec Angabe der Akku-Seriennummer.
Kann ich das versicherte Gerät, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec während der Laufzeit wechseln?
Ja, ein Geräte-, Fahrrad- oder E-Bike/Pedelecwechsel ist direkt in unserem Kundenportal online möglich.
Gibt es eine Wartezeit?
Für elektronische Geräte bieten wir Ihnen einen kostenfreien Sofortschutz. Das heißt, dass Ihr Gerät ab dem Datum der Vertragsabschlusserklärung geschützt ist. Nur bei Smartphones, die bei Vertragsabschluss älter als 12 Monate sind, gibt es eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor der Versicherungsschutz aktiv ist.
Bei Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs gilt der Versicherungsschutz ab dem 1. des auf die Antragsstellung folgenden Monats. Haben Sie zusätzlich den Sofortschutz für einmalig 3,50 EUR gebucht, gilt der Schutz ab dem Antragsdatum. Lediglich bei Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung gibt es für Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs eine Wartezeit von 6 Monaten nach Vertragsabschluss. Für den Austausch eines Akkus besteht eine Wartezeit von 12 Monaten.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nur bei Mobiltelefonen/Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Sie tragen bei Mobiltelefonen/Smartphones mit einem Kaufpreis von über 300 EUR (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 EUR selbst. Dies gilt nicht bei Entschädigung in Form einer Neukaufbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung entfällt bei Auswahl der Premium-Option für Ihr Mobiltelefon/Smartphone. Im Schadenfall übernehmen wir Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie.
Was bedeutet die Neukaufbeteiligung?
Erscheint eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit dem Zeitwert Ihres Geräts, Fahrrads oder E-Bike/Pedelecs, mindestens aber mit 150 EUR an dem Kauf eines neuen Geräts, Fahrrads oder E-Bikes/Pedelecs. Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes schadenfreie Jahr um weitere 25 EUR jährlich.
Lohnt sich der Komplettschutz mit Premium-Option?
In Deutschland werden jährlich hunderttausende Geräte als gestohlen gemeldet und es ist schneller passiert, als man oft reagieren kann. Diebe lauern fast überall – in der Bahn, bei öffentlichen Veranstaltungen oder auch beim Shopping-Trip nach der Arbeit. Bei hochpreisigen Geräten ist der Verlust im Falle eines Diebstahls für Sie sehr hoch. Der Komplettschutz mit Premium-Option sichert diesen Wertverlust für Sie ab und sorgt im Fall der Fälle für den Ersatz des geliebten Gerätes.
Kann ich auch ein bereits defektes Gerät, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec absichern?
Nein, Schäden die bereits vor Vertragsabschluss bestehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Defekte Geräte, Fahrräder oder E-Bikes/Pedelecs zu versichern ist also leider nicht möglich. Sie können Ihr Gerät, Fahrrad oder E-Bike/Pedelec aber vorab reparieren lassen und anschließend einen Versicherungsschutz buchen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Sie können die Beiträge bequem über ein Lastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen lassen und sparen sich dadurch manuellen Aufwand. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie die Beiträge auch eigenständig an uns überweisen. In beiden Varianten können Sie natürlich wählen, ob Sie lieber monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen möchten.